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   OLG Celle, 07.02.1980 - 12 UF 195/79   

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https://dejure.org/1980,21949
OLG Celle, 07.02.1980 - 12 UF 195/79 (https://dejure.org/1980,21949)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.1980 - 12 UF 195/79 (https://dejure.org/1980,21949)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 12 UF 195/79 (https://dejure.org/1980,21949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1573, 1574, 1577, 1578
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Anspruch auf Aufstockungsunterhalt in einer Doppelverdienerehe; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse aufgrund eines längeren, sich nach der Dauer der Ehe richtenden Zeitraums; während der Ehe über Jahre hinaus ausgeübte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 581
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 18.11.1980 - 11 UF 1727/80

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch einer Ehefrau; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

    Für eine solche Differenzierung fehlt jeder sachlich einleuchtende Grund (so auch OLG Celle FamRZ 1980, 581, 582).

    Der Senat hält die Vorschrift des § 1573 Abs. 2 BGB auch nicht für rechtspolitisch bedenklich (so aber OLG Celle FamRZ 1980, 581, 582; Dieckmann, FamRZ 1977, 81, 86); vielmehr ist sie eine "selbstverständlich erscheinende Regel« (Schwab, aaO), weil sie sich nahtlos in das System des neuen nachehelichen Unterhaltsrechts einfügt.

  • KG, 02.09.1980 - 17 UF 2523/80

    Bestehen eines Aufstockungsanspruchs des schlechter verdienenden Ehegatten im

    Dem kann jedoch nicht gefolgt werden, weil der Gesetzgeber eindeutig eine andere Lösung gewählt hat (ebenso OLG Celle FamRZ 1980, 581).

    Das Oberlandesgericht Celle (FamRZ 1980, 581) hat im übrigen nachgewiesen, daß die gesetzgeberische Lösung auch durchaus der Gerechtigkeit entspricht.

  • OLG Hamburg, 15.12.1981 - 2 UF 13/81
    Dieser ist nach den - wesentlich durch das Einkommen der Ehegatten bestimmten - ehelichen Lebensverhältnissen in dem Zeitpunkt der Scheidung unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums davor zu bemessen (vgl. BGH FamRZ 1981, 241 = BGHF 2, 395; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 1018; 1980, 1004; OLG Celle FamRZ 1980, 581; Griesche, FamRZ 1981, 842), und umfaßt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit; Vorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB wird vorliegend von der Antragsgegnerin nicht verlangt.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
    Dieser umfaßt jedenfalls regelmäßig nicht die allgemeine Vermögensbildung: Einkünfte, die bei vernünftiger Lebensführung nicht mehr zu der Deckung des laufenden ehelichen Lebensaufwands, sondern zur langfristigen Vermögensbildung verwendet worden wären, können der Bemessung des ehelichen Lebensstandards nicht zugrunde gelegt werden (OLG Celle FamRZ 1980, 581; Diederichsen, aaO; Richter, aaO Ergänzungsband 1 § 1578 Rdn. 11; vgl. auch BGH FamRZ 1966, 630 f; 1979, 692, 693 = BGHF 1, 509; OLG Hamm FamRZ 1981, 361, 362).
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